Hinweise zur Belegung WP-Module:
Es besteht kein Anspruch auf die Durchführung einer vorgesehenen Wahlpflicht-Lehrveranstaltung bei weniger als 10 teilnehmenden Studierenden (RStPO §4 Abs. 6)
2.PZR mündliche Prüfungen - Termine werden durch den Dozenten individuell vereinbart
1.PZR mündliche Prüfungen - Termine werden durch den Dozenten individuell vereinbart