Hinweise zur Belegung WP-Module:
Es besteht kein Anspruch auf die Durchführung einer vorgesehenen Wahlpflicht-Lehrveranstaltung bei weniger als 10 teilnehmenden Studierenden (RStPO §4 Abs. 6)
Die Belegung erfolgt über die dazugehörige Übung.
1.PZR: modulbegleitende Prüfung
2.PZR: modulbegleitende Prüfung