Es besteht kein Anspruch auf die Durchführung einer vorgesehenen Wahlpflicht-Lehrveranstaltung bei weniger als 10 teilnehmenden Studierenden (RStPO §4 Abs. 6)
Die Belegung erfolgt über die dazugehörige Übung.
Elektrische Fahrzeugantriebe
2.PZR: Mündliche Prüfung - individuelle Einzeltermine/Abstimmung mit dem Dozenten
1.PZR: Mündliche Prüfung - individuelle Einzeltermine/Abstimmung mit dem Dozenten