| Hinweise zur Belegung |
Information für Wiederholer - auch die, die eigentlich bereits eine Zulassung zur Prüfung von der Dozierenden bekommen hatten, müssen an der neuen ersten Teilprüfungsleistung teilnehmen. Eine erneute Belegung ist damit zwingend erforderlich. Eine einfache Anmeldung im LSF zur Klausur (zweite Teilprüfungsleistung) am Semesterende genügt dann nicht mehr.
|